Heilerziehungspflege
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Studierende eines aktuellen Kurses des Fachbereichs Heilerziehungspflege bilden mit Ihren Körpern die Buchstaben HEP
Begleitung eines Kindes mit Behinderung
Sportangebot mit einem Menschen mit Behinderung
Assistenz im Alltag, lebenspraktisches Lernen, Unterstützung/Bildung im Bereich „Mobilität: S-Bahn fahren“
Freizeitgestaltung mit Menschen mit Behinderung

Berufsbild

Heilerziehungspflegerinnen/ Heilerziehungspfleger sind sozialpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte in der Behindertenhilfe.

Ihr Aufgabenfeld umfasst Assistenz, Beratung, Begleitung, Pflege und Bildung von Menschen mit Behinderungen.

Die Ziele heilerziehungspflegerischen Handelns sind

  • die größtmögliche Selbstbestimmung des Menschen mit Behinderungen
  • seine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben,
  • die Entfaltung seiner individuellen Fähigkeiten und
  • die Führung eines sinnerfüllten Lebens.

Heilerziehungspfleger/ Heilerziehungspflegerinnen arbeiten verantwortlich und in leitender Funktion selbstständig in Kooperation mit anderen Fachkräften.


Arbeitsfelder und Personenkreis

Das Arbeitsfeld der Heilerziehungspflegerin/ des Heilerziehungspflegers  ist außerordentlich vielfältig!

In diesem Beruf begegnen Sie Menschen mit Behinderung in allen Lebensphasen:

  • Kinder im Integrationskindergarten
  • Jugendliche bei Freizeitaktivitäten oder in Wohngemeinschaften
  • Erwachsene in Wohnheimen oder sozialpsychiatrischen Einrichtungen
  • Alte Menschen im ambulant betreuten Wohnen oder in Heimen.

Die von ihm begleiteten Menschen benötigen sehr unterschiedliche Unterstützung.         
Meist sind das Menschen mit geistiger Behinderung, aber auch:

  • Kinder, deren Entwicklung von Behinderung bedroht ist
  • Jugendliche mit Sinnesbehinderungen
  • Erwachsene Menschen mit psychischer Erkrankung
  • Alte Menschen mit Demenzerkrankungen

Dadurch ist der Heilerziehungspfleger/ die Heilerziehungspflegerin an unterschiedlichen Orten beruflich tätig:

  • im stationären Bereich: Heime, Wohnheime, Kliniken
  • im teilstationären Bereich: Werkstätten, Tagesfördereinrichtungen, Berufsbildungswerken, Kindergärten und anderen Bildungseinrichtungen
  • im ambulanten Bereich: familienentlastende Dienste, Sozialstationen, offene Freizeiteinrichtungen
  • in Sozialen Diensten: Beratungsstellen