Arbeitserziehung
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Arbeitserzieherin am Arbeitsplatz

Fachtag "Inklusion, ein Thema für die Werkstätten"

Nähere Informationen zum Fachtag


10 Jahre Berufsfachschule für Arbeitserziehung und Arbeitstherapie

Jubiläumsseite

Nächster Ausbildungsgang

Beginn der nächsten 3-jährigen Ausbildung ist der 01.10.2010. (Kurs bereits voll - keine Anmeldung mehr möglich!)

Beginn der nächsten 2-jährigen Ausbildung (Vollzeit) ist der 01.04.2011.


TÜV Logo

seit dem 23.9.2009 sind die Ausbildungen zum Arbeitserzieher, zur Arbeitserzieherin, 2-jährig in Vollzeit und 3-jährig in Teilzeitausbildung vom TÜV Süd zertifiziert.


Die Ausbildung zur Arbeitserzieherin / zum Arbeitserzieher

Der Lebensbereich „Arbeit" ist in unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung.

Immer raschere und komplexere Arbeitsabläufe machen es für viele Menschen zunehmend schwer, sich in der Arbeitswelt zurecht zu finden. Arbeitserzieherinnen bieten qualifi­zierte Hilfe an, wenn es darum geht, benachteiligten bzw. behinderten Menschen den Weg in Arbeit und Beruf zu ermöglichen. So nimmt der Beruf der Arbeitserzieherin inzwi­schen einen wichtigen Platz im Be­reich der sozialen Arbeit ein - und das, obwohl das Berufsbild „Arbeits­erzieherin" vielerorts noch relativ unbekannt ist.

Arbeitserzieherinnen stärken Selbstbewusstsein und Belastbarkeit der Menschen, mit denen sie arbeiten, und vermitteln individuell angepasst praktische und theoretische Kennt­nisse. Sie fördern, bilden aus und lei­ten an. Diese besondere Kompetenz eignen sich Arbeitserzieherinnen durch die Kombination zweier Beru­fe (einer beruflichen Erstausbildung und der pädagogisch-therapeuti­schen Ausbildung) an.

Tätigkeitsbereiche für ArbeitserzieherInnen

ArbeitserzieherInnen sind in allen Bereichen der sozial- und sonder­pädagogischen Praxis tätig z.B.:

  • Werkstätten für Menschen mit psychischen, körperlichen oder geistigen Behinderungen
  • Berufsbildungswerke zur Unterstüt­zung lernbehinderter Menschen
  • Berufsförderungswerke zur Rehabili­tation Unfallgeschädigter
  • Einrichtungen der Jugendhilfe wie z.B. Jugendhäuser und / oder Kinder- und Jugendheime und / oder Betreuung von Familien
  • Fachkrankenhäuser für Suchtkranke
  • Einrichtungen zur Berufsvorberei­tung von Kindern und Jugendlichen
  • Reha-Kliniken und Psychiatrien
  • Strafvollzug
  • Arbeitslosenprojekte für Jugend­liche und Erwachsene
  • Einrichtungen zur Integration von Ausländerinnen und Aussiedler­innen.