Weiterbildungen
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Die Teilnehmerinnen des ersten Kurses am ersten Kurstag, den 18. Juni 2010. Hintere Reihe links zwei Dozentinnen: Hella Kaupp und Birigt Völker

Inklusion

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit März 2009 ratifiziert und damit geltendes Recht in Deutschland.
Sie steht für Inklusion. Inklusion meint die selbstverständliche Teilhabe von Menschen mit Assistenzbedarf/ Beeinträchtigungen in allen Lebensbereichen.

Durch die Umsetzung des Inklusionsgedankens in allen Lebenslagen von Menschen muss sich die Rolle der Professionellen fundamental verändern. Pädagogen und Pädagoginnen benötigen verstärkt Kompetenzen im Bereich der Inklusionspädagogik.

 

Links

Informationen

  • zur Entstehung der Behindertenrechtskonvention (BRK)
  • Die Verhandlungen beginnen
  • Zur Bedeutung der Behindertenrechtskonvention
  • Download

finden Sie unter fogendem Link Was ist die UN Konvention? 

Kurzfassung der UN-Konvention in leichter Sprache